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Berufliche Rehabilitation

Eignungs­abklärung / Arbeits­erprobung


Erkennen Sie Ihr Potenzial
  • Lernen Sie berufstypische Arbeitssituationen und deren Anforderungen kennen.
  • Erproben Sie sich in verschiedenen Berufsfeldern und finden Sie heraus, in welchem Beruf Ihre Zukunft liegt.
  • Treffen Sie Ihre persönliche Entscheidung für eine berufliche Veränderung im Vorfeld einer Qualifizierung (Umschulung bzw. Lehrgang).
Persönliche Beratung

Auf einen Blick

Start:

flexibel

Dauer:

3,5 Monate
Ziel:
Einschätzung zur Eignung für spezifische Berufsbereiche
Kosten:
werden im Rahmen der beruflichen Rehabilitation übernommen

Eignungsabklärung

Eignungsabklärung

Für Sie einen passenden Berufsbereich zu finden, ist das Ziel der Eignungsabklärung. Sie können sich in drei Berufsfeldern ausprobieren und feststellen, ob Sie sich für ein Berufsfeld besonders interessieren.  Zusammen klären wir Ihre grundsätzliche Eignung für die entsprechenden Berufe.

Arbeitserprobung

Arbeitserprobung

Sie haben ein bestimmtes Berufsziel ins Auge gefasst? In der Arbeitserprobung können Sie reale Aufgaben aus dem jeweiligen Berufsfeld bearbeiten. So können Sie Ihre individuelle Eignung und berufsspezifische Leistungsfähigkeit prüfen.

Ablauf

Die Eignungsabklärung und die Arbeitserprobung finden in unseren Ausbildungsräumen und Werkstätten statt.
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Berufsfelder

Kraftfahrzeugtechnik

Lagerlogistik

Küche / Restaurant

Büro / Verwaltung

Pflege, Hauswirtschaft, Soziale Berufe

Die Eignungsabklärung und die Arbeitserprobung finden in unseren Ausbildungsräumen und Werkstätten statt.
Fachpraxis
Praktische Unterweisung in unserer Ausbildungs-Werkstatt
Umfang: 2.060 U.-Std.
Fachtheorie
Präsenzunterricht
Umfang: 1.020 U.-Std.
Praktikum

Praxis im Unternehmen
Umfang: 1.120 U.-Std. (6 Wochen)

Während der Umschulung haben Sie Anspruch auf insgesamt 48 Tage Urlaub.

Download

Hier können Sie sich unseren Flyer downloaden.
Flyer

Förderung

  1. Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS und Sie erhalten von uns dann eine Bestätigung.
  2. Dann kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, die feststellen muss, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  3. Von  Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten Sie dann einen Bewilligungsbescheid und wir werden informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  4. Sie können Ihre Qualifizierung beginnen.

Ihnen enstehen keine Kosten für die Maßnahmen, wenn Sie vor der Teilnahme einen Bewilligungsbescheid von Ihrer Vermittlungsfachkraft erhalten haben.

Wenn Ihnen voraussichtlich Kosten für Fahrt und / oder Kinderbetreuung entstehen, fragen Sie unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ob Sie eine Erstattung Ihrer Kosten erhalten.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Lauterbach
Altchemnitzer Straße 4
09120 Chemnitz
a.lauterbach@fuu-sachsen.de

Beratung und Kontakt


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Sie wünschen sich nähere Informationen? Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder auch online. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Persönliche Beratung