
Berufliche Rehabilitation
Eignungsabklärung / Arbeitserprobung
Erkennen Sie Ihr Potenzial
- Lernen Sie berufstypische Arbeitssituationen und deren Anforderungen kennen.
- Erproben Sie sich in verschiedenen Berufsfeldern und finden Sie heraus, in welchem Beruf Ihre Zukunft liegt.
- Treffen Sie Ihre persönliche Entscheidung für eine berufliche Veränderung im Vorfeld einer Qualifizierung (Umschulung bzw. Lehrgang).
Persönliche Beratung
Auf einen Blick
Start:
flexibel
Dauer:
3,5 Monate
Ziel:
Einschätzung zur Eignung für spezifische Berufsbereiche
Kosten:
werden im Rahmen der beruflichen Rehabilitation übernommen
Für Sie einen passenden Berufsbereich zu finden, ist das Ziel der Eignungsabklärung. Sie können sich in drei Berufsfeldern ausprobieren und feststellen, ob Sie sich für ein Berufsfeld besonders interessieren. Zusammen klären wir Ihre grundsätzliche Eignung für die entsprechenden Berufe.
Sie haben ein bestimmtes Berufsziel ins Auge gefasst? In der Arbeitserprobung können Sie reale Aufgaben aus dem jeweiligen Berufsfeld bearbeiten. So können Sie Ihre individuelle Eignung und berufsspezifische Leistungsfähigkeit prüfen.
Ablauf
Die Eignungsabklärung und die Arbeitserprobung finden in unseren Ausbildungsräumen und Werkstätten statt.


Berufsfelder
Kraftfahrzeugtechnik
Lagerlogistik
Küche / Restaurant
Büro / Verwaltung
Pflege, Hauswirtschaft, Soziale Berufe
Förderung
- Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS und Sie erhalten von uns dann eine Bestätigung.
- Dann kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, die feststellen muss, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
- Von Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten Sie dann einen Bewilligungsbescheid und wir werden informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
- Sie können Ihre Qualifizierung beginnen.
Ihnen enstehen keine Kosten für die Maßnahmen, wenn Sie vor der Teilnahme einen Bewilligungsbescheid von Ihrer Vermittlungsfachkraft erhalten haben.
Wenn Ihnen voraussichtlich Kosten für Fahrt und / oder Kinderbetreuung entstehen, fragen Sie unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ob Sie eine Erstattung Ihrer Kosten erhalten.
Beratung und Kontakt

Sie wünschen sich nähere Informationen? Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder auch online. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
Persönliche Beratung